Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Lehrstuhl für Privatsphäre und Sicherheit in Informationssystemen der Otto-Friedrich-Universität Bamberg ist bemüht, den Dienst psi-pulse barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlagen sind Art. 14 des Bayerischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BayBGG) und die §§ 9 bis 11 der Bayerischen Digitalverordnung (BayDiV), mit denen die Richtlinie (EU) 2016/2102 umgesetzt wird. Nach § 9 Abs. 1 BayDiV gelten die Anforderungen aus § 3 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Konkretisiert werden sie durch die europäische Norm EN 301 549, die für Websites auf die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 in der Konformitätsstufe AA verweist.

Diese Erklärung gilt für psi-pulse unter pulse.psi.uni-bamberg.de:

Die Webseiten, in die das Widget eingebettet ist, gehören nicht zu psi-pulse; für sie ist ihr jeweiliger Anbieter verantwortlich. Für die Website des Lehrstuhls gilt ihre eigene Erklärung zur Barrierefreiheit, für die übrigen Seiten der Universität Bamberg die Allgemeine Erklärung zur Barrierefreiheit der Universität Bamberg.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

psi-pulse ist mit den Anforderungen teilweise vereinbar. Die Abweichungen und die Bereiche, die noch nicht vollständig geprüft sind, sind im folgenden Abschnitt aufgeführt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die folgenden Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht barrierefrei oder noch nicht vollständig geprüft.

Unvereinbarkeit mit der BayDiV

Noch nicht vollständig geprüft

Inhalte außerhalb des Anwendungsbereichs

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 27. September 2026 erstellt und zuletzt am 27. September 2026 überprüft. Grundlage ist eine Selbstbewertung:

Die bei der Prüfung gefundenen Mängel wurden vor der Veröffentlichung behoben, soweit sie nicht oben aufgeführt sind. Wir prüfen diese Erklärung mindestens einmal jährlich und aktualisieren sie bei Bedarf (§ 10 BayDiV).

Barrieren melden: Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu psi-pulse aufgefallen, oder benötigen Sie Informationen in einer barrierefreien Form? Dann schreiben Sie uns:

Lehrstuhl für Privatsphäre und Sicherheit in Informationssystemen
Universität Bamberg, An der Weberei 5, 96047 Bamberg
E-Mail: office.psi@uni-bamberg.de

Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung erreichen außerdem den Beauftragten für Studierende mit Behinderung der Universität Bamberg.

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Mitteilung an uns innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, können Sie bei der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik beantragen, dass sie den Fall prüft (§ 11 Abs. 2 BayDiV). Der Antrag ist online über die Informationsseite der Durchsetzungsstelle möglich.

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47, 81541 München
E-Mail: bitv@ldbv.bayern.de